Abkürzungen & Glossar

Foto: DB AG/Volker Emersleben
  • B
  • BASt (Betriebliche Aufgabenstellung)

    In der BASt werden die Anforderungen beschrieben, die eine bestimmte Infrastruktur nach einem Neu- oder Ausbau erfüllen soll. Dazu zählen beispielsweise geplante Umschlagkapazitäten, technische Ausstattung und betriebswirtschaftliche Kriterien. Diese Anforderungen werden vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.

  • Bbf (Betriebsbahnhof)

    Ein Betriebsbahnhof wird, im Gegensatz zu einem Personen- oder Güterbahnhof, nur für rein betriebliche, bahninterne Aufgaben genutzt, nicht für den öffentlichen Verkehr.

  • Bf (Bahnhof)
  • BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen. Als Immissionen werden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und Emissionen aus der Umwelt bezeichnet.

  • BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

    Die Zuständigkeit des BMDV erstreckt sich neben den Themen Mobilität und digitale Infrastruktur auch auf die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Zum Aufgabenspektrum gehören unter anderem die Planung und Finanzierung von Investitionen zum Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur.

  • BSWAG (Bundesschienenwege-Ausbaugesetz)

    Mit Verabschiedung des Bundesschienenwege-Ausbaugesetz werden geplante Baumaßnahmen an den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes in Gesetzesform gebracht. Die Umsetzung wird damit verbindlich vorgeschrieben und konkretisiert. Das BSWAG basiert auf der Aufstellung und Priorisierung von Einzelprojekten im Bundesverkehrswegeplan. → siehe auch BVWP

  • BVWP (Bundesverkehrswegeplan)

    Der Bundesverkehrswegeplan wird vom → BMDV erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung steckt der BVWP den langfristigen Rahmen für anstehende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab, unter anderem für Aus- und Neubauprojekte. Die verschiedenen Vorhaben werden im BVWP priorisiert und vorab einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen. → siehe auch BVWP 2030

  • D
  • DUSS (Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene – Straße)

    Die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene – Straße mbH ist Deutschlands größter Terminalbetreiber im Binnenland für intermodale Schiene-Straße-Verkehre. Sie wurde im November 1982 gegründet. Heute sind die DB InfraGO AG zu 75 %, die Deutsche Bahn AG zu 12,5 % sowie die Kombiverkehr GmbH & Co. KG zu 12,5 % beteiligt. Die Unternehmenszentrale hat ihren Sitz in Bodenheim (bei Mainz). Link: → DUSS

  • E
  • EBA (Eisenbahn-Bundesamt)

    Das Eisenbahn-Bundesamt ist die deutsche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen. Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des → BMDV. Im Verantwortungsbereich des EBA liegt beispielsweise der Erlass von Planfeststellungsbeschlüssen. → siehe auch PFV

  • EP (Entwurfsplanung)

    siehe → Leistungsphasen (LPH)

  • EW (Einzelwagen)

    Beim Einzelwagenverkehr werden Güterzüge aus Waggons verschiedener Versender und Empfänger zusammengestellt. Der Transport von einem Versender zu einem Empfänger erfordert daher, dass die einzelnen Wagen bzw. Wagengruppen mit Hilfe verschiedener Züge transportiert werden und mit Hilfe von Rangiermanövern, insbesondere in Rangierbahnhöfen, zwischen diesen umgruppiert werden. Die Aufnahme der Güterwagen erfolgt in Gleisanschlüssen, Güterbahnhöfen oder Ladegleisen. Sofern Ladungen mehrerer Versender bzw. Empfänger innerhalb eines Wagens transportiert werden, ist der Einzelwagenverkehr Teil des Stückgutverkehrs.

    Im Gegensatz dazu steht der Ganzzugverkehr, bei dem Züge in unveränderter Wagenzusammenstellung vom Versender zum Empfänger verkehren.

  • F
  • FEU (Forty-foot Equivalent Unit)

    Maßeinheit für das Fassungsvermögen von Frachtbehältnissen, entspricht einem 40-Fuß-ISO-Container

  • FFH (Flora-Fauna-Habitat)

    Das FFH ist eine europäische Richtlinie zum Schutz wildlebender Arten und deren Lebensräume. Gutachter bewerten und berücksichtigen die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die betroffenen FFH-Gebiete.

  • FrÖB (Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung)

    Eine frühzeitige, informelle Beteiligung der Bürger:innen an Planungsprozessen, die im Vorfeld der planungsrechtlichen Verfahren durchgeführt wird. Auf diese Weise können Anregungen und Hinweise rechtzeitig aufgenommen und beachtet werden. Die FrÖB soll die Transparenz und zugleich die Akzeptanz von Planungsprozessen erhöhen. Die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben (Verwaltungsverfahrensgesetz § 25).

  • G
  • GP (Genehmigungsplanung)

    siehe → Leistungsphasen (LPH)

  • GVZ (Güterverkehrszentrum)

    Güterverkehrszentren (GVZ) sind Logistik-Zentren, in denen Güter zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern umgeladen, für Ladungen zusammengestellt und für Transportfahrten vorbereitet werden. Im GVZ werden unterschiedliche Verkehrsträger, Verkehrsunternehmen, verkehrsergänzende Dienstleistungsbetriebe (Fahrzeugservice, Beratungsdienste) sowie logistikintensive Industrie- und Handelsbetriebe zusammengeführt und vernetzt. Die räumliche Nähe fördert die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung der angesiedelten Unternehmen. In aller Regel verfügen die GVZ über ein KV-Terminal, in dem Container, Wechselbrücken oder Sattelauflieger umgeschlagen werden können.

    (Quelle: Wikipedia)

  • GZ (Güterzug)
  • H
  • HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Siehe auch → Leistungsphasen (LPH)

  • Hp (Haltepunkt)
  • I
  • IBN (Inbetriebnahme)
  • K
  • KV (Kombinierter Verkehr)

    Beim KV handelt es sich um Gütertransporte, bei denen Ladeeinheiten mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern befördert werden. Zumeist werden hierbei große Distanzen mit einem Massentransportmittel wie der Bahn überbrückt, wohingegen der Lkw auf kurzen bis mittleren Entfernungen eingesetzt wird. Ziel des KV ist es, die Vorteile verschiedener Verkehrsträger zu nutzen und dadurch den Transport von Waren und Gütern in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht effizient abzuwickeln.

  • L
  • LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan)

    Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen werden bewertet und durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

  • LE (Ladeeinheiten)

    Als Ladeeinheit (LE) wird in der Logistik üblicherweise eine physische Transporteinheit bezeichnet. Im Kombinierten Verkehr sind Container, Wechselbehälter und kranbare Sattelanhänger die Ladeeinheiten, die am meisten eingesetzt werden.

  • Lkw-Vorstaufläche

    Die Lkw-Vorstaufläche ist ein „überdimensionierter Parkplatz“, auf dem die Lkws solange zwischenparken, bis die Waren verladebereit sind.

  • LPH (Leistungsphasen)

    Leistungsphasen (LPH) nach → HOAI:

    LP 1: Grundlagenermittlung mit Prüfung des Kostenrahmens

    LP 2: Vorplanung (VP) mit Kostenschätzung

    LP 3: Entwurfsplanung (EP) inklusive Kostenberechnung

    LP 4: Genehmigungsplanung (GP)

    LP 5: Ausführungsplanung

    LP 6: Vorbereitung der Vergabe

    LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe

    LP 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

    LP 9: Objektbetreuung inklusive Gewährleistungsverfolgung

  • N
  • NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis)

    Bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses wird der volkswirtschaftliche Projektnutzen den Investitionskosten gegenübergestellt. Ist das NKV positiv, d.h. es liegt bei einem Wert von über 1,0, kann das Projekt aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. siehe auch BVWP

  • P
  • PFB (Planfeststellungsbeschluss)

    Er steht am Ende des → Planfeststellungsverfahrens und kommt einer Baugenehmigung gleich.

  • PFV (Planfeststellungsverfahren)

    Das PFV ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Es stellt sicher, dass ein geplantes Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und alle öffentlichen und privaten Betroffenheiten abgewogen und berücksichtigt werden. Nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens erlässt das → EBA einen → Planfeststellungsbeschluss (PFB).

  • R
  • Reach Stacker

    Mit Reach Stacker (Greifstapler) werden Ladeeinheiten (LE; Container, Wechselbrücken) vom Boden aus zwischen Zügen und Lkw umgeschlagen. Die Flurförderzeuge haben Hublasten von bis zu 50 Tonnen und wiegen selbst bis zu rund 100 Tonnen.

  • Ril (Richtlinie)
  • RoLa (Rollende Landstraße)

    Bei der "Rollenden Landstraße“ (RoLA) werden ganze Lkw bzw. Sattelzüge auf einen speziellen Zug verladen. Bei dieser Form des Kombinierten Verkehrs nutzen Lkw die Bahn als Transportmittel - sie fahren sozusagen Huckepack auf dem Zug. Das Terminal der RoLa befindet sich in Freiburg.

  • ROV (Raumordnungsverfahren)

    Das Raumordnungsverfahren hat die Aufgabe, die Übereinstimmung des konkreten Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung zu überprüfen. Es umfasst ökonomische, ökologische, kulturelle und auch soziale Aspekte und bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für nachfolgende Zulassungsverfahren.

  • RVU (Raumverträglichkeitsuntersuchung)

    Innerhalb eines → Raumordnungsverfahrens ist zu überprüfen, ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie diese unter den Aspekten der Raumordnung aufeinander abgestimmt bzw. durchgeführt werden können. Die Prüfschritte werden zusammen als Raumverträglichkeitsuntersuchung bezeichnet.

  • S
  • SGV (Schienengüterverkehr)
  • Spitzenüberspannte Gleise

    Spitzenüberspannte Gleise ermöglichen das direkte Ein- und Ausfahren von elektrischen Streckenlokomotiven.

  • T
  • TEU (Twenty-foot Equivalent Unit)

    Maßeinheit für das Fassungsvermögen von Frachtbehältnissen, entspricht 20-Fuß-ISO-Container/Standardcontainer

  • TöB (Träger öffentlicher Belange)

    Träger öffentlicher Belange können beispielsweise Behörden, Unternehmen oder auch die Feuerwehr und Rettungsdienste sein. Diese müssen bei Bauvorhaben, die sie betreffen, angehört und einbezogen werden.

  • tkm (Tonnenkilometer)

    Tonnenkilometer (tkm) ist die Maßeinheit für die Verkehrsleistung im Güterverkehr. Sie setzt sich zusammen aus den zurückgelegten Kilometern multipliziert mit der beförderten Gütermenge in Tonnen.

  • TRIMODE-Gutachten

    Im Dezember 2017 erschien der Endbericht zu der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beauftragten Untersuchung "Bewertung der KV-Terminalstandorte der DB Netz AG". Die auf dieser Webseite verwendeten Prognosezahlen stammen aus diesem Gutachten.

    Die TTS TRIMODE Transport Solutions GmbH berät seit mehreren Jahrzehnten Ministerien, Gebietskörperschaften und die private Wirtschaft bei der Lösung komplexer Fragestellungen und Forschungsvorhaben im Personen- und Güterverkehr. Das in Freiburg sitzende Unternehmen ist kontinuierlich an der Bundesverkehrswegeplanung des Bundes (BVWP) beschäftigt.

  • Ü
  • Übf (Überholungsbahnhof)
  • U
  • Ubf (Umschlagbahnhof)

    Als Umschlagbahnhof bezeichnet man im Güterverkehr diejenigen Bahnhöfe, auf deren Gelände Güter zwischen unterschiedlichen (Schiene-Straße) oder gleichen Verkehrsträgern (Schiene-Schiene) umgeladen werden.

  • UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und den späteren Betrieb der Anlagen und beschreibt die damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten → Landschaftspflegerischen Begleitplan.

  • UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

    Das UVPG regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit. Der Zweck dieses Gesetzes ist es, bei bestimmten, in der Anlage des UVPG aufgeführten Vorhaben die Auswirkungen auf die Umwelt vor ihrer Durchführung im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltprüfung) umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist bei der Entscheidung über die Zulassung des geplanten Vorhabens zu berücksichtigen.

  • UVS (Umweltverträglichkeitsstudie)
  • V
  • VASt (Verkehrliche Aufgabenstellung)

    In der Verkehrlichen Aufgabenstellung werden die Anforderungen beschrieben, die eine bestimmte Infrastruktur nach einem Neu- oder Ausbau erfüllen soll. Dazu zählen beispielsweise die geplante Umschlagkapazität, die technische Ausstattung des Terminals sowie betriebswirtschaftliche Kriterien. Diese Anforderungen werden vorab mit allen Beteiligten abgestimmt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.

  • VP (Vorplanung)

    siehe → Leistungsphasen (LPH)