Ausbau KV-Terminal
Basel–Weil am Rhein
Grüner Güterverkehr für Europa
Das Terminal für den Kombinierten Verkehr (KV) am Standort Basel–Weil am Rhein ist eine wichtige Drehscheibe für internationale logistische Transporte. Nach über 20 Jahren im Betrieb stößt es jedoch an seine Leistungsgrenze. Mit der geplanten Erweiterung soll der Containerbahnhof die stetig wachsende Nachfrage auch in Zukunft bedienen können.
Mit den Ausbaumaßnahmen kann die Umschlagkapazität von 130.000 auf 200.000 Ladeeinheiten pro Jahr erhöht werden. Damit ließen sich rund 13,4 Millionen Lkw-Kilometer jährlich einsparen. Das entspricht 4,1 Millionen Liter weniger Diesel und 10.000 Tonnen weniger CO2.
Nutzen für die Region
Eine starke Schiene kommt allen zugute:
- Mehr klimafreundlicher Güterverkehr
- Entlastung der Straßen durch weniger Lkw-Verkehr
- Wachsender Wirtschaftsstandort im Dreiländerdreieck schafft mehr Arbeitsplätze
- Infrastruktur entlang des Korridors Rhine-Alpine attraktiv gestalten
Lage & Ausstattung
Der Umschlagbahnhof erstreckt sich auf einer Länge von rund 1.350 Metern von der Friedensbrücke in Weil am Rhein bis zur Neuhausstraße in Basel über die Deutsch-Schweizer Staatsgrenze hinweg. Im Zuge des Ausbaus erhält die Anlage:
- Zwei neue Umschlaggleise (670 Meter und 698 Meter) mit neuer Anbindung im Norden und Anschluss an der Grenze zur Schweiz (spätere Anbindung an das Terminal Gateway Basel Nord möglich)
- Verlängerung bestehender Umschlaggleise mit neuen Gleisanschlüssen
- Zwei neue Vorstellgleise
- Erweiterung der Krananlage von drei auf vier Portalkrane
- Neubau eines Dispositionsgebäudes
- Neue Sattelanhängerabstellplätze und Vorstauplätze für Lkw
- Zusätzlicher Einfahrbereich mit Verkehrsanbindung an die Grenzstraße (Schweizer Seite)
- Schienenanbindung nach Norden über die Strecke 4415 an den Alpen-Rhein-Korridor, über eine 180 Grad Schlaufe (Strecke 4411) an den Bahnhof Weil am Rhein, über die Strecke 4415 an den Bahnhof Basel Bad Bf via Strecke 4000 und an den Badischen Bahnhof über die Strecke 4405
- Straßenanbindung im Süden über die Neuhausstraße an das schweizerische Straßennetz und die Nationalstraße N2, im Norden über die Bundesstraßen 317, 3 und 532 an die an Autobahn BAB 5/E35 und im weiteren Verlauf an die A36/E60 in Richtung Frankreich
Schallschutz
Der Schutz vor Bahnlärm ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach dem 16. Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) muss die Bahn eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen. Lärmbelastungen durch den Betrieb der Anlage zum Beispiel durch Lkw-Fahrten oder Krane fallen unter die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die unabhängigen Gutachter:innen errechnen die Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben auf die Schallimmissionswerte, also den verursachten Lärm. Außerdem geben sie die erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung vor.
Als Ergebnis des Schallgutachtens ist für das KV-Terminal eine 422 Meter lange und vier Meter hohe Schallschutzwand geplant. Diese wird entlang der Fahrbahn an den Sattelauflieger- und Vorstauplätze geplant.
Projektstand
Eine Planung, zwei Verfahren
Als grenzüberschreitendes Projekt hat der Umschlagbahnhof Basel–Weil am Rhein ein doppeltes Baurecht erhalten. Bei Änderungen an der bestehenden Anlage ist daher auch ein doppeltes Planrechtsverfahren in Deutschland und der Schweiz notwendig.
Nach Abschluss der Vorplanung im Jahr 2021 befindet sich das Projekt aktuell in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die zwei erforderlichen Verfahren bereitet die Deutsche Bahn aktuell alle Unterlagen vor. Diese reicht sie im Frühsommer 2023 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden ein – für das deutsche Planfeststellungsverfahren ist dies das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), für das parallel verlaufende Schweizer Plangenehmigungsverfahren das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV).
Sobald die Verfahren abgeschlossen sind und damit rechtskräftige Planbeschlüsse beider Länder vorliegen, kann der Bau beginnen – voraussichtlich Ende 2025.
Dialog & Beteiligung
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden alle Unterlagen, Gutachten und Pläne öffentlich ausgelegt. Kommunen, Vereine und Verbände, aber auch Privatpersonen werden formell beteiligt und können Einwendungen zur Planung vorbringen.
Wir möchten aber bereits vorab mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen: Dazu fand am 19. Mai 2022 in Weil am Rhein (Basler Straße 41) ein öffentlicher Infomarkt statt, dazu waren alle Interessierten herzlich eingeladen! Unser Projektteam hat dabei allen Interessierten unser Projekt im persönlichen Gespräch vorgestellt, im Dialog alle Fragen dazu beantwortet sowie Hinweise zu den Planungen aufgenommen.
Mehr zum Infomarkt und begleitenden Angebote erfahren Sie hier auf dieser Webseite.
Bis dahin – und über den gesamten Projektzeitraum hinweg – freuen wir uns über Ihre Nachricht an
ubf-basel-weil@deutschebahn.com
Häufig gestellte Fragen
Im Zuge des Ausbaus erhält die Anlage:
- zwei neue Umschlaggleise (670 Meter und 698 Meter) mit neuer Anbindung im Norden und Anschluss an der Grenze zur Schweiz (spätere Anbindung an das Terminal Gateway Basel Nord möglich)
- Verlängerung bestehender Umschlaggleise mit neuen Gleisanschlüssen
- zwei neue Vorstellgleise
- Erweiterung der Krananlage von drei auf vier Portalkrane
- Neubau eines Dispositionsgebäudes
- Neue Sattelanhängerabstellplätze und Vorstauplätze für Lkws
- Zusätzlicher Einfahrbereich mit Verkehrsanbindung an die Grenzstraße (Schweizer Seite)
Durch den Ausbau können künftig 200.000 Ladeeinheiten pro Jahr umgeladen werden.
Das aktuelle Umschlagmodul liegt auf einer Fläche von 51.677 Quadratmeter. Durch den Ausbau wird diese Fläche auf 89.765 Quadratmeter erhöht.
Das Terminal für den Kombinierten Verkehr am Standort Basel–Weil am Rhein ist eine wichtige Drehscheibe für internationale logistische Transporte. Nach über 20 Jahren im Betrieb stößt es jedoch an seine Leistungsgrenze. Mit der geplanten Erweiterung soll der Containerbahnhof die stetig wachsende Nachfrage auch in Zukunft bedienen können.
Auf Seiten der Schweiz erhöht sich der Lkw-Verkehr um 119 Lkw-Fahrten pro Tag. Auf deutscher Seite wird mit 78 Lkw-Fahrten mehr gerechnet.
Am verkehrsstärksten Tag wird mit elf Zügen im Eingang und elf Zügen im Ausgang gerechnet.
Die Anlage soll nicht rund um die Uhr betrieben werden. Die Gate-Öffnungszeiten in den Tagstunden sind von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr und die Betriebszeiten für den Umschlag dauern von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Für das KV-Terminal sind ca. 206.5 Millionen Euro eingeplant. Darin sind Baukosten und Planungskosten enthalten.
Der größte Anteil wird auf der Grundlage des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz), also mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Ein weiterer Finanzierer ist die Deutsche Bahn AG mit eigenen Mitteln.
Die DB InfraGO AG als Infrastrukturunternehmen realisiert den Bau und wird gleichzeitig Anlageneigentümer zusammen mit der DB Energie GmbH. Die Baudurchführung der einzelnen Maßnahmen wird in öffentlichen Ausschreibungsverfahren vornehmlich an mittelständische Unternehmen mit entsprechenden Qualifikationen vergeben.
Der Baustart ist für Ende 2025 angedacht.
Der Schutz der Anwohnenden vor Baustellenlärm steht bei der Bahn an höchster Stelle. Die DB beabsichtigt, Nachtarbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Ganz vermeiden lässt sich das leider nicht. In Ausnahmen müssen lange im Vorfeld genehmigte Sperrpausen auch nachts genutzt werden, um zum Beispiel den Weichenanschluss an das restliche Netz zu bauen.
Verkehrstechnische Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Beim Aufstellen der Lärmschutzwand kann es zu einer temporären Teilsperrung des Parkplatzes unterhalb der Autobahn während der Bauzeit kommen.
Der Ausbau des KV-Terminals Basel-Weil am Rhein ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 unter Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs aufgeführt. Somit entspricht die Realisierung der Maßnahme dem politischen Willen des Bundes.
Die Gesamtinbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
Auf der offiziellen Webseite der Umschlagbahnhöfe erfahren Sie alle wichtigen Informationen über das KV-Terminal Basel-Weil am Rein. Dort finden Sie auch aktuelle Berichte über Fortschritte beim Bau oder der Planung.
Sollten sich dennoch weitere Fragen ergeben, steht Ihnen das Projektteam gerne zur Verfügung. Es freut sich über Ihre Nachricht an ubf-basel-weil@deutschebahn.com
Eine frühe Öffentlichkeitbeteiligung bei neuen Infrastrukturprojekten steht bei der Deutschen Bahn an erster Stelle. Deshalb fand am 19. Mai 2022 in Weil am Rhein (Basler Straße 41) ein öffentlicher Infomarkt statt, zu dem alle Interessierten herzlich eingeladen waren. Das Projektteam stellte dabei allen Interessierten das Projekt im persönlichen Gespräch vor, beantwortete Fragen dazu und nahm Hinweise zu den Planungen auf.
Zudem werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren alle Unterlagen, Gutachten und Pläne öffentlich ausgelegt. Kommunen, Vereine und Verbände, aber auch Privatpersonen werden formell beteiligt und können Einwendungen zur Planung vorbringen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) werden die Unterlagen des Planfeststellungsantrags in der Regel für einen Monat öffentlich ausgelegt. Dann können Privatpersonen und Verbände bis drei Monate lang ihre Einwendungen einreichen. Auch Träger öffentlicher Belange haben drei Monate Zeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen. Die Deutsche Bahn reagiert auf die Einwendungen und es wird ein Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange abgehalten. Abschließend erfolgt eine Stellungnahme des EBAs. Genauere Informationen zum Planungsprozess lesen sie hier.
Parallel wird auf Schweizer Seite eine Plangenehmigungsverfügung eingeleitet. Beschwerden gegen die Plangenehmigungsverfügung des Bundesamts für Verkehr (BAV) müssen innerhalb von 30 Tagen nach Offenlage der Unterlagen an das Bundesverwaltungsgericht gerichtet werden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann wiederum an das Bundesgericht weitergezogen werden. Bundesverwaltungs- und Bundesgericht können die Plangenehmigung des BAV anpassen oder mit verbindlichen Weisungen zur Neubeurteilung ans BAV zurückweisen. Im zweiten Fall ist für die geänderten Teile ein neues Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.
Insgesamt stärkt das erweiterte Angebot an Umschlagleistungen die Wirtschaftskraft des Standorts Basel-Weil am Rhein. Die Kundenzufriedenheit aus Industrie und Gewerbe wird durch zuverlässige und kostengünstige Transporte auf der Schiene gesteigert und die Straßen werden durch weniger Lkw-Verkehr entlastet. Durch die Verlagerung des Verkehrs von der Straße zur Schiene kann der Ausbau des Umschlagbahnhofs etwa 10.000 Tonnen CO2 jährlich einsparen – und trägt damit zum Erreichen der (seitens der EU) geplanten Klimaschutzziele bei.
Durch die Stärkung der Wirtschaftskraft des Standorts Basel-Weil am Rhein werden vorhandene Arbeitsplätze langfristig gefestigt und gestärkt und durch den Ausbau weitere sichere Arbeitsplätze geschaffen.
Auf Betreiberseite gibt es 24 Arbeitsplätze und für die Abfertigung und Sonstiges kommen weitere 70 Arbeitsplätze hinzu.
Die Gesamtanzahl der Arbeitsplätze wird sich nach dem Ausbau auf ca. 100 erhöhen.
Das Areal des Umschlagbahnhofs gilt naturschutzfachlich als wertvoller Lebensraum. Der trockenwarme Standort beheimatet eine Vielzahl von Tierarten, darunter auch seltene und gefährdete Arten. Im Rahmen der Umweltplanung werden verschiedene naturschutzfachliche Maßnahmen erarbeitet, um Beeinträchtigungen der vorkommenden Arten und ihrer Lebensräume zu vermeiden oder auszugleichen.
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten ist nicht die DB InfraGO AG, sondern die DUSS als Betreiber für die Anlagen verantwortlich. Sie ist Deutschlands größter Terminalbetreiber im Binnenland für intermodale Schiene. Die DUSS ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Werte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und der 16. der deutschen Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einzuhalten.
Anlagen des KV-Terminals verursachen Lärmimmissionen durch Verkehr und Betrieb. Um die gesetzlich geforderten Werte einzuhalten, werden verschiedene technische und konstruktive Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen insbesondere die Abschottung von Motoren und die Errichtung von Schallschutzwänden. Unabhängige Gutachter:innen errechnen die Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben auf die Schallimmissionswerte, also den verursachten Lärm. Außerdem geben sie die erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung vor.
Als Ergebnis des Schallgutachtens ist für das KV-Terminal eine 422 Meter lange und fünf Meter hohe Schallschutzwand geplant. Diese wird entlang der Fahrbahn an den Sattelauflieger- und Vorstauplätze geplant.
Derzeit gibt es keine Lärmschutzwand-Systeme mit integrierter Photovoltaik-Nutzung. Es bestehen hohe Anforderungen der Eisenbahnsicherheit an die Statik. Die technische Befestigung der PV-Module muss der hohen dynamischen Beanspruchung durch die Druck-Sog-Wirkung der vorbeifahrenden Züge standhalten. Die Installation darf außerdem keine negativen akustischen Auswirkungen auf die Lärmschutzmaßnahme als solche nach sich ziehen. Auch ein nachträgliches Anbringen von PV-Kollektoren ist nicht zulässig, da hierdurch die Zulassung der Lärmschutzwände erlischt.
Das Entwässerungssystem im Umschlagbereich ist nach den Anforderungen der Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSv) auszuführen. Dabei wird das Versickerungswasser oder auch mögliche Leckagen in einem nach unten abgedichtetem Entwässerungssystem gesammelt und abgeführt. Zusätzlich ist eine Leckagewanne auf der Anlage vorhanden, um beschädigte Container aufzunehmen.
In unserer Mediathek finden Sie die FAQ außerdem als PDF-Dokument zum Download.
Übersicht der Parallelprojekte
Drohnenvideo Ausbau KV-Terminal Basel–Weil am Rhein
Infotafeln zum Infomarkt in Weil am Rhein
Hier können Sie die auf unserem Infomarkt in Weil am Rhein präsentierten Inhalte noch einmal im Flipbook nachlesen. Die Darstellungen der zukünftigen Ausgestaltung des KV-Terminals finden Sie in der Mediathek.
Die schalltechnische Untersuchung im Jahr 2020 ergab eine Schallschutzwand in Höhe von fünf Metern, nach aktueller schalltechnischer Untersuchung ergibt sich eine Höhe von vier Metern für die Schallschutzwand (Stand Oktober 2022).