Ausbau KV-Terminal Basel–Weil am Rhein

Grüner Güterverkehr für Europa

Das Terminal für den Kombinierten Verkehr (KV) am Standort Basel–Weil am Rhein ist eine wichtige Drehscheibe für internationale logistische Transporte. Nach über 20 Jahren im Betrieb stößt es jedoch an seine Leistungsgrenze. Mit der geplanten Erweiterung soll der Containerbahnhof die stetig wachsende Nachfrage auch in Zukunft bedienen können.

Mit den Ausbaumaßnahmen kann die Umschlagkapazität von 130.000 auf 200.000 Ladeeinheiten pro Jahr erhöht werden. Damit ließen sich rund 13,4 Millionen Lkw-Kilometer jährlich einsparen. Das entspricht 4,1 Millionen Liter weniger Diesel und 10.000 Tonnen weniger CO2.

Nutzen für die Region

Eine starke Schiene kommt allen zugute:

  • Mehr klimafreundlicher Güterverkehr
  • Entlastung der Straßen durch weniger Lkw-Verkehr
  • Wachsender Wirtschaftsstandort im Dreiländerdreieck schafft mehr Arbeitsplätze
  • Infrastruktur entlang des Korridors Rhine-Alpine attraktiv gestalten

Lage und Ausstattung

Der Umschlagbahnhof erstreckt sich auf einer Länge von rund 1.350 Metern von der Friedensbrücke in Weil am Rhein bis zur Neuhausstraße in Basel über die Deutsch-Schweizer Staatsgrenze hinweg. Im Zuge des Ausbaus erhält die Anlage:

  • Zwei neue Umschlaggleise (670 Meter und 698 Meter) mit neuer Anbindung im Norden und Anschluss an der Grenze zur Schweiz (spätere Anbindung an das Terminal Gateway Basel Nord möglich)
  • Verlängerung bestehender Umschlaggleise mit neuen Gleisanschlüssen
  • Zwei neue Vorstellgleise
  • Erweiterung der Krananlage von drei auf vier Portalkrane
  • Neubau eines Dispositionsgebäudes
  • Neue Sattelanhängerabstellplätze und Vorstauplätze für Lkw
  • Zusätzlicher Einfahrbereich mit Verkehrsanbindung an die Grenzstraße (Schweizer Seite)
  • Schienenanbindung nach Norden über die Strecke 4415 an den Alpen-Rhein-Korridor, über eine 180 Grad Schlaufe (Strecke 4411) an den Bahnhof Weil am Rhein, über die Strecke 4415 an den Bahnhof Basel Bad Bf via Strecke 4000 und an den Badischen Bahnhof über die Strecke 4405
  • Straßenanbindung im Süden über die Neuhausstraße an das schweizerische Straßennetz und die Nationalstraße N2, im Norden über die Bundesstraßen 317, 3 und 532 an die an Autobahn BAB 5/E35 und im weiteren Verlauf an die A36/E60 in Richtung Frankreich

Schallschutz

Der Schutz vor Bahnlärm ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach dem 16. Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) muss die Bahn eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen. Lärmbelastungen durch den Betrieb der Anlage zum Beispiel durch Lkw-Fahrten oder Krane fallen unter die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die unabhängigen Gutachter:innen errechnen die Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben auf die Schallimmissionswerte, also den verursachten Lärm. Außerdem geben sie die erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung vor.

Als Ergebnis des Schallgutachtens ist für das KV-Terminal eine 422 Meter lange und vier Meter hohe Schallschutzwand geplant. Diese wird entlang der Fahrbahn an den Sattelauflieger- und Vorstauplätze geplant.

Projektstand

Eine Planung, zwei Verfahren

Als grenzüberschreitendes Projekt hat der Umschlagbahnhof Basel–Weil am Rhein ein doppeltes Baurecht erhalten. Bei Änderungen an der bestehenden Anlage ist daher auch ein doppeltes Planrechtsverfahren in Deutschland und der Schweiz notwendig.

Nach Abschluss der Vorplanung im Jahr 2021 befindet sich das Projekt aktuell in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die zwei erforderlichen Verfahren bereitet die Deutsche Bahn aktuell alle Unterlagen vor. Diese reicht sie 2025 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden ein – für das deutsche Planfeststellungsverfahren ist dies das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), für das parallel verlaufende Schweizer Plangenehmigungsverfahren das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV).

Sobald die Verfahren abgeschlossen sind und damit rechtskräftige Planbeschlüsse beider Länder vorliegen, kann der Bau beginnen.

Dialog und Beteiligung

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden alle Unterlagen, Gutachten und Pläne öffentlich ausgelegt. Kommunen, Vereine und Verbände, aber auch Privatpersonen werden formell beteiligt und können Einwendungen zur Planung vorbringen.

Wir möchten aber bereits vorab mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen: Dazu fand am 19. Mai 2022 in Weil am Rhein (Basler Straße 41) ein öffentlicher Infomarkt statt, dazu waren alle Interessierten herzlich eingeladen! Unser Projektteam hat dabei allen Interessierten unser Projekt im persönlichen Gespräch vorgestellt, im Dialog alle Fragen dazu beantwortet sowie Hinweise zu den Planungen aufgenommen.

Mehr zum Infomarkt und begleitenden Angebote erfahren Sie hier auf dieser Webseite.

Bis dahin – und über den gesamten Projektzeitraum hinweg – freuen wir uns über Ihre Nachricht an ubf-basel-weil@deutschebahn.com.

Häufig gestellte Fragen

In unserer Mediathek finden Sie die FAQ außerdem als PDF-Dokument zum Download.

Übersicht der Parallelprojekte

Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel (Haltingen–Weil am Rhein)

Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 9.2 Haltingen–Weil am Rhein ist Teil des Großprojektes Karlsruhe–Basel. Der rund fünf Kilometer lange PfA ist wichtiger Bestandteil des viergleisigen Ausbaus der Rheintalbahn. Er beginnt an der Gemarkungsgrenze zwischen Eimeldingen und Haltingen und verläuft bis zur Schweizer Grenze.

DB AG

ICE-Abstell- und Behandlungsanlage Haltingen

Auf der DB-eigenen Fläche westlich der Rheintalbahn soll die geplante ICE-Abstell- und Behandlungsanlage Haltingen entstehen. Künftig können auf bis zu fünf Gleisen die Züge für den Fernverkehr nachts abgestellt und gereinigt werden.

DB AG

Drohnenvideo: Ausbau des KV-Terminals Basel–Weil am Rhein

Infotafeln zum Infomarkt in Weil am Rhein

Hier können Sie die auf unserem Infomarkt in Weil am Rhein präsentierten Inhalte noch einmal im Flipbook nachlesen. Die Darstellungen der zukünftigen Ausgestaltung des KV-Terminals finden Sie in der Mediathek.

Die schalltechnische Untersuchung im Jahr 2020 ergab eine Schallschutzwand in Höhe von fünf Metern, nach aktueller schalltechnischer Untersuchung ergibt sich eine Höhe von vier Metern für die Schallschutzwand (Stand Oktober 2022).