Planung

Foto: DB AG/Oliver Lang

Planungsgrundlagen

Eisenbahninfrastrukturprojekte durchlaufen einen vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsprozess und werden auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) geplant. Diese Pläne enthalten beispielsweise Prognosen für die Verkehrsentwicklung, die für die folgenden Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren relevant sind.

 

Planfeststellungsverfahren

Neue KV-Terminals oder die wesentliche Änderung bestehender Anlagen dürfen nur realisiert werden, wenn der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ wurde. Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Genehmigungs- und Anhörungsbehörde. Ziel ist es, alle vom Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen.

Die DB InfraGO AG erstellt zunächst die Unterlagen zu den Planfeststellungsanträgen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden Einwendungen von Betroffenen sowie Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TöB) geprüft. Die Behörde entscheidet, ob ein Erörterungstermin notwendig ist, um alle Einwendungen und Stellungnahmen ausführlich zu besprechen. Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss. Dieser entspricht demnach einer Baugenehmigung.

Plangenehmigung

Der Regelfall für die Genehmigung ist das oben beschriebene Planfeststellungsverfahren. Werden die Rechte anderer jedoch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, kann auch eine sogenannte Plangenehmigung durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sich Betroffene im Vorfeld schriftlich mit den geplanten Maßnahmen einverstanden erklärt haben und auf eine weitere Beteiligung verzichten. Weitere Voraussetzung für die Plangenehmigung ist die Zustimmung der relevanten Träger öffentlicher Belange (TöB), auch dürfen keine anderen Rechtsvorschriften die Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreiben.

Erklärvideo: Schritt für Schritt zu einem neuen Infrastruktur-Projekt